Dies ist eine praktische Checkliste, keine Rechtsberatung. Lautet Ihre Antwort bei einem Punkt „weiß nicht" oder „nein", ist das ein guter Kandidat fürs Audit. Eine vollständige Prüfung mit Maßnahmenplan finden Sie imKI-Bereitschaftsaudit.
Bestandsaufnahme der KI-Nutzung
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Offenlegung von Chatbots
Deepfakes und synthetische Medien
Daten und Sicherheit
Mensch in der Schleife
Verantwortung und Überprüfung
Mehrere „nein"? Starten wir mit einem Gespräch
Das KI-Bereitschaftsaudit macht aus dieser Liste einen konkreten Plan: was zu verbessern ist, in welcher Reihenfolge und was es kostet. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Dieses Material ist informativ und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (Art. 50) gelten seit dem 2. August 2026. Eine verabschiedete Änderung („Digital Omnibus", in Kraft seit 2026) verschiebt die Fristen für Hochrisiko-Systeme (Anhang III — 2. Dezember 2027, Anhang I — 2. August 2028) — die Pflichten aus Art. 50 gelten unverändert (eine Übergangsausnahme: Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 umzusetzen). Bei Zweifeln zu einer konkreten rechtlichen Situation konsultieren Sie einen Anwalt.