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KI-Compliance-Audit Schritt für Schritt: Umfang, Nachweise, Dauer

KI-Compliance-Audit in fünf Phasen: Umfang und Rollen klären, Nachweise nach KI-Verordnung sichten, Abweichungen belegen — und woran die Dauer wirklich hängt.

MartaAktualisiert: 2. August 20268 Min. Lesezeit
Vier Auditphasen in einer Reihe: Checkliste, Ablage mit Dokumenten, Lupe über einem Datenbildschirm und eine verschlossene Mappe
Vier Auditphasen in einer Reihe: Checkliste, Ablage mit Dokumenten, Lupe über einem Datenbildschirm und eine verschlossene Mappe

Ein KI-Audit beginnt nicht mit einem Werkzeug, sondern mit einer Liste. Wer belastbar prüfen will, ob ein Unternehmen die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) einhält, muss zuerst festlegen, welche Systeme überhaupt in den Anwendungsbereich fallen und in welcher Rolle das Unternehmen sie einsetzt. An dieser ersten Festlegung hängt alles Weitere: welche Nachweise angefordert werden, wie tief geprüft wird und wie lange das Ganze dauert.

Kurzantwort: der Ablauf in fünf Phasen

Ein KI-Compliance-Audit läuft in fünf Phasen ab. Erstens werden Umfang und Rollen festgelegt: Welche Systeme unterliegen der KI-Verordnung, und handelt das Unternehmen dabei als Anbieter oder als Betreiber? Zweitens werden die Nachweise angefordert und gesichtet — technische Dokumentation, Risikoanalysen, Protokolldaten, Schulungsnachweise. Drittens folgen die Prüfungshandlungen: Dokumenteneinsicht, Befragung der Verantwortlichen, Stichproben und technische Verifikation am laufenden System. Viertens werden die Abweichungen bewertet und im Auditbericht mit Maßnahmenplan, Verantwortlichen und Fristen festgehalten. Fünftens ist die Wirksamkeit der Maßnahmen nachzuweisen; danach geht die Prüfung in die laufende Überwachung über.

Wie lange das dauert, lässt sich nicht pauschal in Wochen angeben. Ausschlaggebend sind drei Faktoren: die Zahl der Systeme im Prüfumfang, der Reifegrad der vorhandenen Nachweise und die Abhängigkeit von Zulieferern.

Methodisch folgt ein KI-Audit denselben Regeln wie jedes andere Managementsystem-Audit. Wer ISO 19011:2018 kennt, kennt den Rahmen: Auditprogramm, Auditplan, Eröffnungsgespräch, Nachweiserhebung, Bewertung, Bericht, Nachverfolgung. Neu ist nicht das Verfahren, neu ist der Prüfgegenstand.

Phase 1: Umfang festlegen — die Rolle entscheidet über die Pflichten

Der Prüfumfang steht und fällt mit zwei Fragen. Erstens: Handelt es sich überhaupt um ein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-VO? Ein rein regelbasiertes System, das fest programmierte Wenn-dann-Ketten abarbeitet, fällt meist nicht darunter; ein trainiertes Bewertungs- oder Scoring-Modell dagegen schon.

Zweitens: In welcher Rolle tritt das Unternehmen auf? Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler haben jeweils eigene Pflichtenkataloge. Besonders häufig übersehen wird Art. 25: Wer ein fremdes Hochrisiko-System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, dessen Zweckbestimmung ändert oder es wesentlich verändert, wird selbst zum Anbieter — und trägt damit die gesamte Dokumentations- und Konformitätspflicht. Ein durch Feinabstimmung angepasstes Fremdmodell, das unter eigenem Produktnamen ausgeliefert wird, ist genau ein solcher Fall.

Bei der Festlegung des Prüfumfangs ist außerdem zu klären, ob ein System unter Anhang III fällt, ob eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 in Anspruch genommen wird — dann sind die Einstufung zu dokumentieren und das System zu registrieren — und ob Transparenzpflichten nach Art. 50 greifen, etwa bei Chatbots oder synthetisch erzeugten Inhalten. Als Einstiegshilfe für die Einstufung stellt das TÜV AI.Lab einen frei zugänglichen AI Act Risk Navigator bereit; die rechtliche Bewertung ersetzt er nicht.

Am Ende der ersten Phase steht ein abgestimmter Prüfumfang: eine Liste der Systeme, je System die Rolle, die Risikoklasse und die daraus abgeleiteten Anforderungen. Ohne dieses Dokument läuft jede weitere Prüfung ins Leere.

Phase 2: Welche Nachweise tatsächlich verlangt werden

Prüfer geben sich nicht mit Absichtserklärungen zufrieden. Verlangt werden Unterlagen mit Datum, Verantwortlichem und Versionsstand. Die folgende Übersicht ordnet jeder Anforderung den Nachweis zu, der im Audit vorzulegen ist.

Anforderung Fundstelle Typischer Nachweis Zuständige Stelle
KI-Kompetenz der Beschäftigten Art. 4 Schulungskonzept, Teilnahmenachweise, Bezug zur jeweiligen Rolle Personalentwicklung
Risikomanagementsystem Art. 9 fortlaufend gepflegter Prozess, Risikoanalyse je System Produktverantwortung
Daten-Governance Art. 10 Herkunft und Aufbereitung der Trainings-, Validierungs- und Testdaten, Prüfung auf Verzerrungen Data Engineering
Technische Dokumentation Art. 11, Anhang IV vollständige Dokumentation nach der Gliederung des Anhangs IV Entwicklung
Protokollierung Art. 12, Art. 19, Art. 26 Abs. 6 automatisch erzeugte Protokolle, Aufbewahrung mindestens sechs Monate IT-Betrieb
Betriebsanleitung Art. 13 Zweckbestimmung, Angaben zur Genauigkeit, bekannte Grenzen Produktmanagement
Menschliche Aufsicht Art. 14 Rollenbeschreibung, Eingriffs- und Abschaltmöglichkeit, Qualifikation der Aufsichtspersonen Fachbereich
Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit Art. 15 Testberichte, Metriken, Angriffsszenarien wie Datenvergiftung oder Prompt Injection Entwicklung, IT-Sicherheit
Qualitätsmanagementsystem Art. 17 QMS-Dokumentation, Verantwortlichkeiten, Änderungslenkung Qualitätsmanagement
Betreiberpflichten Art. 26 Einsatz gemäß Betriebsanleitung, Überprüfung der Eingabedaten, Information der Beschäftigten Fachbereich, Personalabteilung
Grundrechte-Folgenabschätzung Art. 27 dokumentierte Bewertung, soweit einschlägig Compliance, Datenschutz

Für KI-Audits gilt dieselbe Regel wie in jedem anderen Managementsystem-Audit: Was nicht auffindbar ist, gilt als nicht vorhanden. Ein Nachweis, den erst jemand auf einem privaten Laufwerk zusammensuchen muss, zählt im Audit nicht.

Phase 3: Prüfungshandlungen — vier Ebenen statt einer Checkliste

Dokumentenprüfung. Die Auditoren gleichen die Dokumentation nach Anhang IV mit der tatsächlichen Systemarchitektur ab. Typische Abweichung: Die Dokumentation beschreibt eine Modellversion, produktiv läuft eine andere.

Befragungen. Befragt werden die benannten Verantwortlichen für Aufsicht, Betrieb und Datenqualität — nicht die Compliance-Abteilung, die die Unterlagen erstellt hat. Weiß die Person, die laut Dokumentation eingreifen darf, nichts von dieser Rolle, besteht die menschliche Aufsicht nach Art. 14 nur auf dem Papier.

Stichproben. Aus dem Protokollbestand werden einzelne Vorgänge gezogen und rückverfolgt: Eingabedaten, Ausgabe, Entscheidung des Menschen, Begründung. Auf dieser Ebene entstehen erfahrungsgemäß die meisten Feststellungen.

Technische Verifikation. Geprüft wird am laufenden System: Greifen die Zugriffsbeschränkungen? Lässt sich das System tatsächlich abschalten? Entsprechen die gemessenen Genauigkeitswerte den Angaben in der Betriebsanleitung?

Phase 4 und 5: Bericht, Maßnahmen, Wirksamkeitsnachweis

Der Auditbericht ordnet jede Feststellung einer Fundstelle zu und stuft sie ein. Üblich ist die aus dem Managementsystem-Audit bekannte Unterscheidung zwischen Hauptabweichungen, bei denen eine Anforderung systematisch nicht erfüllt ist, und Nebenabweichungen, bei denen der Prozess grundsätzlich wirksam ist und nur ein Einzelfall abweicht. Zu jeder Abweichung gehören Ursachenanalyse, Maßnahme, Verantwortlicher und Frist.

Abgeschlossen ist eine Feststellung erst mit dem Wirksamkeitsnachweis. Eine neu formulierte Richtlinie ist keine Korrektur; der Beleg, dass nach ihr gearbeitet wird, schon.

Danach geht die Prüfung in den Regelbetrieb über: Beobachtung nach dem Inverkehrbringen nach Art. 72, Meldung schwerwiegender Vorfälle nach Art. 73 — im Grundsatz spätestens 15 Tage nach Kenntnis, wobei die kürzeren Sonderfristen nach Art. 73 Abs. 3 und 4 im Einzelfall vorgehen — sowie erneute Bewertung bei wesentlichen Änderungen.

Woran die Dauer tatsächlich hängt

Belastbare Branchenmittelwerte für die Dauer eines KI-Audits gibt es nicht, und pauschale Schätzungen helfen bei der Budgetplanung nicht weiter. Benennen lässt sich dagegen, was den kritischen Pfad bestimmt:

  1. Zahl der geprüften Systeme. Den Aufwand bestimmt nicht die Unternehmensgröße, sondern jedes einzelne System im Prüfumfang — mit eigener Rolle, eigener Einstufung und eigener Dokumentation.
  2. Reifegrad der Nachweise. Liegt die Dokumentation nach Anhang IV vor, ist die Sichtung eine Frage von Tagen. Muss sie rückwirkend rekonstruiert werden, verschiebt sich der Termin erheblich; erfahrungsgemäß ist das der größte Einzelposten.
  3. Fremdbezug. Nachweise von Modell- und Softwarelieferanten kommen so schnell, wie der Vertrag es erzwingt. Ohne Auskunfts- und Mitwirkungsklausel warten Sie auf Kulanz.
  4. Mitbestimmung. In Deutschland sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats keine Formsache, sondern terminbestimmend (dazu gleich mehr).
  5. Externe Konformitätsbewertung. Ist eine notifizierte Stelle einzubinden, kommt deren Verfügbarkeit hinzu. Welche Stellen für die KI-Verordnung benannt sind, prüfen Sie tagesaktuell in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission.

Ein praktischer Rat: Erfassen Sie schon im ersten Audit die tatsächlich angefallenen Personentage je System und je Phase. Für die Planung des nächsten Zyklus ist dieser eigene Erfahrungswert jeder fremden Schätzung überlegen.

DACH-Besonderheiten, die den Ablauf verändern

Mitbestimmung. Setzt ein Arbeitgeber ein Hochrisiko-System am Arbeitsplatz ein, muss er die betroffenen Beschäftigten und ihre Vertretung vorab informieren (Art. 26 Abs. 7 KI-VO). Davon unabhängig greifen in Deutschland § 90 und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, sobald das System zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist. Planen Sie die Beteiligung des Betriebsrats von Anfang an in den Auditplan ein, sonst holt sie den Zeitplan später ein.

Verzahnung mit dem Datenschutz. Die KI-Verordnung ersetzt die DSGVO nicht. Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, laufen die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und die Anforderungen der KI-Verordnung nebeneinander her. Gemeinsame Nachweise — Zweckbestimmung, Datenherkunft, Betroffenenrechte — sollten einmal gepflegt und doppelt genutzt werden.

Zuständige Stellen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle vorgesehen; einen KI-Service-Desk betreibt sie bereits. Den Stand des nationalen Durchführungsgesetzes sollten Sie vor jedem Audit prüfen. In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR die erste Anlaufstelle. Die Schweiz ist an die KI-Verordnung nicht gebunden; der Schweizer Bundesrat hat 2025 einen sektoriellen Weg samt Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats beschlossen. Für Unternehmen mit Marktzugang in der EU gilt die Verordnung dennoch — maßgeblich ist der Markt, auf dem das System angeboten wird, nicht der Sitz des Unternehmens.

Normen. Die harmonisierten europäischen Normen zur KI-Verordnung entstehen bei CEN-CENELEC JTC 21 auf Grundlage des Normungsauftrags M/593. Solange sie nicht vorliegen, sind ISO/IEC 42001 (KI-Managementsystem), ISO/IEC 23894 (Risikomanagement) und im Cloud-Umfeld der BSI-Kriterienkatalog AIC4 die belastbarsten Bezugsrahmen. Prüfen Sie den Veröffentlichungsstand der harmonisierten Normen, bevor Sie sich in der Konformitätsbewertung auf sie berufen.

Was Sie vor dem ersten Audit klären sollten

Drei Vorarbeiten verkürzen jedes KI-Audit spürbar: ein gepflegtes Systeminventar mit benannten Verantwortlichen, vertraglich zugesicherte Auskunftsrechte gegenüber Modell- und Softwarelieferanten sowie ein zentraler, versionierter Ablageort für sämtliche Nachweise. Wer diese drei Punkte vor dem Eröffnungsgespräch erledigt hat, verhandelt im Audit über Inhalte statt über Auffindbarkeit.

Ein Hinweis zur Rechtslage: Der Digital Omnibus wurde im Juni 2026 endgültig angenommen (Europäisches Parlament am 16. Juni, Rat der EU am 29. Juni 2026) und verschiebt die Fristen für Hochrisiko-Systeme — Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in Anhang-I-Produkte eingebettete KI auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten dagegen unverändert seit dem 2. August 2026. An der Struktur des hier beschriebenen Ablaufs ändert das nichts — wohl aber am Termindruck.

Dieses Material ist informativ und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich ändern — konsultieren Sie im Zweifel einen Anwalt.

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